So bleibt die Idylle idyllisch....

Wer ein Haus besitzt, benötigt eine Wohngebäudeversicherung. Aufgrund des hohen Wertes des Gebäudes kann der Verlust ein Existenzrisiko bedeuten.

Melden Sie werterhöhende Ein-, An oder Umbauten. Zeigen Sie Schadensfälle unverzüglich an, veranlassen Sie alles Notwendige zur Schadensabwendung oder-minderung.

Versicherungswert 1914:

Der Wiederaufbauwert des Gebäudes wird auf einen fiktiven Wert zurückgerechnet, um die Entschädigungsleistung jährlich mit Hilfe des Baupreisindexes anzupassen.

Wer ein Haus besitzt, braucht eine Wohngebäudeversicherung (das verlangt meistens auch schon das Geldinstitut bei der ersten Finanzierung). Diese Versicherung wird in der Regel als gebündelte oder verbundene "gleitende Neuwertversicherung" gegen Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden abgeschlossen. Möglich ist auch eine Versicherung gegen nur eine dieser Gefahren. Versichert ist das Gebäude (ohne Grundstück und Erschließungskosten).

Aufgrund des "gleitenden Neuwerts" findet eine jährliche Anpassung des theoretischen Wiederaufbauwertes statt. Dieser berücksichtigt die Baupreissteigerungen und soll eine Unterversicherung vermeiden. Berechnungsgrundlage ist der Versicherungswert 1914 (Eine Wertermittlungstabelle zur Berechnung des Versicherungswertes 1941 kann beim Bdv angefordert werden.)

Multipliziert man den Wert 1941 mit dem sich jährlich ändernden Baukostenindex (2005=10,452). ergibt sich der aktuelle Wiederaufbauwert des Hauses. Dieser Betrag würde im Totalschadensfall gezahlt werden. Ist Ihr Wohngebäude unterversichert, erhalten Sie - evtl. auch bei Teilschäden - nicht genug Geld für eine Reparatur oder einen Wiederaufbau. Denken Sie daher ebenso daran, werterhöhende Ein-, An- oder Umbauten mitzuversichern bzw. zu melden.

Die Berechnung der Prämie für Wohngebäudeversicherungen geht anders vor sich: Hier wird der Versicherungswert 1914 durch 1.000 geteilt und mit einem sich ebenfalls jährlich ändernden Prämienfaktor multipliziert (2005=13,39). Das Ergebnis wird mit dem vereinbarten Beitragssatz (je nach Tarifzone und versicherte Gefahren) für je 1.000 Mark multipliziert. Der Beitrag richtet sich außerdem nach der Bauartklasse Ihres Hauses.

Bitte beachten Sie, dass manche Gesellschaften andere Berechnungsgrundlagen verwenden.