Preisübersicht

Alle Preise sind inkl. Steuer. 
Rente/mtl Preis/mtl
500 € 3,43 €
750 € 5,15 €

Kinderunfallversicherung

Kinderinvaliditätsversicherung - Unfallversicherungen für Kinder werden viel verkauft und wenig gebraucht. Bei Kinderinvaliditätsversicherungen ist es umgekehrt. Die besten Angebote kosten EURO 300,00 bis EURO 500,00 im Jahr.

Behindert durch Krankheit - Unfälle spielen bei Kindern bis 18 Jahren als Ursache einer Schwerbehinderung fast keine Rolle.

Rente ist besser als Einmalzahlung.

Mit 14 der 19 gestesteten Kinderinvaliditätsversicherungen bieten die Versicherer eine monatliche Rente von EUR 1000,00 an. Sie ist auf das ganze Leben gerechnet mehr wert, als wenn das Kind einmalig zum Beispiel EUR 100.000,00 ausbezahlt bekommt. Familien können damit dauerhaft zusätzliche Ausgaben bestreiten, die das Leben mit einem behinderten Kind mit sich bringt.

Zum Beispiel übernehmen die Krankenkassen nicht alle Therapien, die dem Kind gut tun. Manchmal ist es auch hilfreich, für einige Stunden pro Woche eine Haushaltshilfe zu engagieren, damit sie die Familie entlastet. Auch für Geschwisterkinder fallen eventuell mehr Betreuungs- oder Nachhilfekosten an, da sich die Eltern nicht mehr so intensiv um sie kümmern können.

Eine lebenslange Rente sichert dem behinderten Menschen außerdem ein Grundeinkommen, wenn die Eltern einmal nicht mehr für ihn sorgen können. Allerdings wird eine solche Rente vom Sozialamt als Einkommen angerechnet. Ist jemand für seinen Lebensunterhalt auf Grundsicherung angewiesen, bringt ihm die Versicherung dann kaum noch Vorteile.

Zusätzlich zur Rente ein kleines Startkapital zur Verfügung zu haben ist von Vorteil. Wollen Familien zum Beispiel ihre Wohnung barrierefrei umbauen lassen, müssen sie oft mehrere zehntausend Euro investieren. Die Pflegekasse gibt zwar einen Zuschuss bis zu EURO 2.557,00 zur Wohnungsanpassung - den gibt es jedoch nur einmal für alle Umbauten und Anschaffungen, die zum Zeitpunkt des Antrages nötig sind.

Ihr Vorteil ist, dass der Versicherer einmal gezahltes Geld nicht zurückfordert. Eine Rente wird dagegen gestoppt, sobald es dem Kind besser geht und es den Schwerbehindertenstatus verliert, z. B. nach einer erfolgreichen Krebsbehandlung.

Zweitbeste Lösungen - Kinder versichern. Eltern erhalten statt einer Kinderinvaliditätsversicherung oft ganz andere Angebote. Nicht alle sind geeignet.

Als Vorsorge für den Fall, dass ein Kind schwerbehindert wird, eignet sich die Kinderinvaliditätsversicherung am besten. Andere Angebote ähneln ihr auf den ersten Blick - doch ihr Schutz hat oft Lücken.

Unfallversicherung

Aus Unfall- oder Unfallrentenversicherungen gibt es nur Geld, wenn die bleibende Behinderung auf einen Unfall zurückgeht. Das viel größere Risiko schwerer Krankheitsfolgen decken sie nicht ab. Das ist das große Manko der Policen. Als Notlösung sind sie geeignet, falls ein Kind keine Kinderinvaliditätsversicherung bekommt, weil es schon krank ist. Denn bei Unfallversicherungen gibt es meist keine umfassende Gesundheitsprüfung. Aus einer Unfallversicherung erhalten Eltern eine größere Summe, wenn ihr Kind invalide ist. Ob und wie viel der Versicherer zahlt, hängt von der Schwere der Behinderung ab. Unfallversicherungen, die EURO 100.000,00 bei 50-prozentiger Invalidität bieten, sind für etwa EURO 50,00 bis EURO 100,00 Jahresbeitrag zu haben. Als Ergänzung zu einer Unfallversicherung erhalten Eltern oft eine Unfallrentenversicherung. Ab 50 Prozent Invalidität zahlt der Versicherer lebenslang eine monatliche Rente. Um eine Unfallrente von EURO 1.000,00 zu erhalten, müssen Kunden etwa EURO 50,00 bis EURO 100,00 Jahresbeitrag zahlen.

 

Schulunfähigkeitsversicherung:

Eine Schulunfähigkeitsversicherung funktionert ähnlich wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt, wenn ein Kind dauerhaft nicht in der Lage ist, eine Schule zu besuchen. Dieses Kriterium dürften nur wenige Kinder erfüllen, denn in vielen Fällen gehen schwerbehinderte Kinder trotzdem weiter zur Schule. Sie bekommen dann nichts, obwohl sie z. B. auf den Rollstuhl angewiesen sind oder nur mit Assistenz am Unterricht teilnehmen können.

Grundfähigkeitsversicherung:

Unternehmen bieten Familien Grundfähigkeitsversicherungen für ihre Kinder an. Sie zahlen eine Rente, wenn das Kind bestimmte Grundfähigkeiten verliert und nicht mehr sehen, sprechen, die Hände gebrauchen oder Treppen steigen kann. Wer durch eine Krankheit oder einen Unfall Fähigkeiten verliert, die nicht in der Liste vorkommen, geht leer aus.

Dread-Disease-Police:

Einige Versicherer bieten Versicherungsschutz für den Fall einer schweren Erkrankung (Englisch: dread disease) an. Versichert sind schwere Erkrankungen oder Operationen wie Krebs oder Organtransplantationen, die der Versicherer ausdrücklich auflistet. Der Versicherte erhält im Krankheitsfall eine einmalige Summe. Wer an anderen als den genannten Krankheiten leidet, bekommt nichts. Die Multi-Rente der Janitos ist eine Mischung aus Grundfähigkeits- und Dread-Disease-Versicherung. Damit bietet sie für etwas mehr Fälle Versicherungsschutz.

 

 

 

 

 

 


Damit es kein böses Erwachen gibt

Die Unfallversicherung ist für alle wichtig, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, um den Verlust der Arbeitskraft zumindest nach einem Unfall abzusichern

Diese Versicherung ist wichtig für alle, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können (z.B. Erwerbstätige mit Vorerkrankungen, Kinder, Rentner). Versicherungsschutz besteht im Allgemeinen 24 Stunden am Tag und weltweit.

Die Unfallversicherung ersetzt durch eine Kapitalzahlung und/oder eine Rente im Falle einer Unfallinvalidität den Verlust der Arbeitskraft. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung dient dem gleichen Zweck, zahlt aber nicht nur im Falle eines Unfalls eine monatliche Rente, sondern auch bei einer Berufsunfähigkeit durch Krankheit.

Es gibt in der Regel zwei Versicherungssummen: Eine für den Fall einer Unfallinvalidität und eine für den Fall des Unfalltodes. Den Todesfallschutz benötigen jedoch nur diejenigen, die Hinterbliebene zu versorgen haben. Hier ist allerdings der Abschluss einer Risikolebensversicherung sinnvoller.

Lediglich die Mitversicherung einer geringen Versicherungssumme für den Todesfall ist ratsam, da bei eindeutiger Invalidität diese als Vorauszahlung beantragt werden kann. Anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wird keine vorher fest vereinbarte Leistung erbraucht, sondern nur ein Prozentsatz der gewählten Invaliditätsumme ausgezahlt, welcher sich nach dem Grad der Invalidität richtet.

Zudem sollte eine Progression vereinbart werden. Dadurch steigen die Versicherungsleistungen bei höheren Invaliditätsgraden progressiv an, in der Regel ab 25 Prozent Invalidität bis zu 225 Prozent (bei 100 Prozent Unfallinvalidität). Eine höhere Progression ( z.B.500 Prozent oder 1.000 Prozent) ist nicht zweckmäßig, stattdessen sollte die Grundversicherungssumme bei Invalidität höher gewählt werden.

Der Einschluss einer Dynamik sowie anderer Extras( z.B. Unfall Tagegeld,-Krankenhaustagegeld,-Genesungsgeld ) ist nicht empfehlenswert. Zum Thema Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr lesen Sie bitte Kapitel "Überflüssige Versicherungen "ab Seite 72 dieser Broschüre.

Wichtig ist also die Vereinbarung einer hohen Versicherungssumme für den Invaliditätfall. Junge Leute und Hausfrauen sollten sich mit einer Grundsumme von mindestens 200.000 Euro versichern. Zusätzlich sollte eine Progression vereinbart werden. Bei dem Ernährer einer Familie sollte man die Invaliditätsgrundsumme nach seinem Alter und Einkommen festlegen.

Eine Faustregel lautet:

30 Jahre= das sechsfache Bruttojahreseinkommen

40 Jahre= das fünffache Bruttojahreseinkommen

50 Jahre =das vierfache Bruttojahreseinkommen

Bei einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung kann die Invaliditätsumme entsprechend reduziert und eventuell auf eine Progression Verzichtet werden.

Die Prämien werden in der Regel nach zwei Gefahrengruppen berechnet:

Die Gefahrengruppen A umfasst Berufe mit nicht körperlicher Tätigkeit ( Frauen werden grundsätzlich in Gefahrengruppen A eingestuft ).

In die Gefahrengruppen B sind dagegen alle Berufe mit körperlicher und gefährlicher Tätigkeit eingestuft.