Sechs von sieben Deutschen sorgen fürs Alter vor

Die große Mehrheit der Deutschen geht von sinkenden Renten im Alter aus und sorgt darum privat vor. Das Thema hat in den vergangengen 14 Jahren deutlich an Aktualität gewonnen: So haben 1998 nur 14 Prozent der Befragten eine private Rentenversicherung abgeschlossen, inzwischen sind es 29 Prozent (siehe auch Grafik).

Nur 7 Prozent der Befragten legen ihr Geld fürs Alter nachhaltig an. Am wichtigsten ist den Deutschen nach wie vor die Sicherheit: Nur eine Minderheit akzeptiert ein größeres Risiko für eine höhere Rendite - dabei empfinden sie ein Produkt als sicher, wenn sie es verstehen.

Wohn-Riester: Mit Zuschuss ins Eigenheim

Seit 2008 gibt es die Riester-Förderung auch für den Bau oder Erwerb einer selbst genutzten Immobilie. Die jährlichen Zuwendungen vom Staat können entweder direkt in einen riesterfähigen Bausparvertrag eingezahlt werden oder als Baukredit zur Abzahlung der fälligen Raten genutzt werden. Allerdings bieten nur wenige Banken und Sparkassen Riester-Darlehen an.

Gefördert werden unter bestimmten Auflagen auch Immobilien im EU-Ausland. Riester-Sparer können sich auch einen Genossenschaftsanteil zulegen oder sich in eine Seniorenanlage einkaufen. Die Eigenheimrente stößt trotz bürokratischer Hemmnisse inzwischen auf Akzeptanz: Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales lag die Zahl der abgeschlossenen Verträge Ende des dritten Quartals 2011 bei 704.000 - ein Zuwachs um gut 43 Prozent gegenüber 2010.

Der Wohn-Riester lockt mit staatlichen Zulagen und (vom Einkommen und Familienstand abhängigen) Steuervorteilen. Jeder Riester-Sparer erhält eine Grundzulage von 154 Euro im Jahr. Für unter 25-jährige gibt es einen einmaligen Bonus von 200 Euro. Für jedes Kind gibt der Staat 185 Euro hinzu, für alle ab 2008 geborenen Kinder 300 Euro. Maximal wird eine Sparleistung von 2.100 Euro inklusive Zulage im Jahr gefördert.

Die Auflagen: Wer die geförderte Immobilie nicht selbst bewohnt oder zumindest bis zur Verrentung nicht wieder einzieht, muss unter Umständen alle staatlichen Zuschüsse und Steuervorteile zurückzahlen. Und: Die Förderung muss wie bei allen Riester-Produkten im Rentenalter versteuert werden.

Riester-Rente

Im Rahmen der Rentenreform wurde eine Kürzung der gesetzlichen Renten beschlossen. Als Ergebnis der Rentenform wird jeder, der in den nächsten 30 Jahren in Rente geht, immer weniger Rente erhalten. Um die entstehende Rentenlücke (man schätzt 5 bis 10 Prozent) zu schließen, wurde die Einführung einer freiwilligen privaten Zusatzrente mit staatlicher Förderung beschlossen. Gefördert werden sog. "Altersvorsorgeverträge", bei denen es sich um Bank-, Versicherungs- oder Investmentprodukte handeln kann. Die staatliche Förderung können alle Personen erhalten, die Pflichtbeiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung leisten sowie auch Angestellte des Öffentlichen Dienstes und Beamte.

Welche Voraussetzungen müssen die Angebote erfüllen ?

Altersvorsorgeverträge müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und erhalten ein Zertifikat von der Zertifizierungsbehörde. Die Zertifizierung ist kein Qualitäturteil! Es bestätigt lediglich, dass unter anderem folgende Kriterien eingehalten werden: Die Leistung darf erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres fällig werden; die Auszahlung muss als Rentenzahlung erfolgt und lebenslang gewährt werden. Außerdem müssen am Ende zumindest die eingezahlten Beiträge zur Auszahlung bereitstehen. Ab 2005 wurde das komplizierte Verfahren vereinfacht. So wird es zukünftig einen Dauerzulagenantrag geben. Außerdem werden Zertifizierungskriterien eingeschränkt. So sollen die Abschluss- und Vertriebskosten auf fünf Jahre (statt wie bisher zehn Jahre) verteilt werden dürfen. Ferner besteht die Möglichkeit, dass man zu Beginn der Auszahlungphase maximal 30 % des angespartes Kapitals entnehmen kann.

Eigenschaften der Riester - Rente

Alle zulagenberechtigten Personen (siehe unten) können eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung aufbauen.

- Gemäß den Zertifizierungsvoraussetzungen (siehe unten) muss der Anbieter zum Beginn des Auszahlungszeitpunktes mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge garantieren.

- Es wird eine lebenslange Rente in gleichbleibender oder steigender Höhe gezahlt. Bei Tod der Versicherten vor Ende der vereinbarten Garantiezeit kann der Ehepartner die Rente für diese Zeit weiter beziehen.

- Zur Anschaffung oder Herstellung von selbst genutztem Wohneigentum zur Altersvorsorge können bis zu 75 % oder 100 % des Kapitals entnommen werden. Für vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossene Verträge gilt die Mindestsumme noch übergangsweise für die Jahre 2008 und 2009 in Höhe von 10.000 Euro. Die Höchstsumme und die Verpflichtung, das entnommene Kapital zurückzuzahlen, wurden abgeschafft.

- Darlehen zur Anschaffung oder Herstellung von selbst genutztem Wohneigentum sind förderfähig. Es genügen die Tilgungsbeiträge, um die Förderungen zu erhalten. Das Kapital , das sich in einem Riester-Vertrag befindet, bleibt bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt.

- Das angesparte Kapital kann, wenn auch gebührenpflichtig, auf einen anderen Tarif beim selben Anbieter oder auf einen anderen (ggf. leistungsfähigeren) Anbieter übertragen werden. Zu beachten ist, dass zum Zeitpunkt der Übertragung weniger Kapital angespart sein kann als Sparbeiträge in der Summe eingezahlt wurden. Gründe dafür können u. a. Abschlusskosten und Provisionen oder ungünstige Kursentwicklungen bei Fonds sein.

- Das Guthaben im Riester-Sparkonto ist während der Ansparphase pfändungssicher.

 

Leistungen der Riester Rente

In den vergangenen Jahren hat kaum ein Produkt die Finanzwelt so sehr in Aufruhr versetzt wie die Riester-Rente. Zum Einen liegt dies daran , dass die Riester-Rente mit erheblichen Steuervorteilen und Zulagen lockt zum Anderen aber auch daran , dass sie ein Beweis für die Einsicht der Regierung ist, dass die gesetzliche Rentenversicherung zum Scheitern verurteilt ist.

Die Riester-Rente funktioniert folgendermaßen: Wer die vollen staatlichen Förderungen in Höhe von 154 Euro für den Vertragsinhaber und 185 Euro für jedes eigene Kind (nur einmal pro Familie) erhalten möchte, der muss mindestens 4 % seines Monatsbruttolohnens in einen Riester-Vertrag einbezahlen. Dabei ist es jedoch möglich, die Zulage bereits in den Beiträgen zu berücksichtigen, also nur die Differenz zwischen Zulage und Beitragssoll zu bezahlen.

Es ist jedoch generell nicht jedem Menschen möglich, von den Förderungen der Riester-Renten zu profitieren. Wer nicht dem direkt förderfähigen Personenkreis (Angestellte, Beamte, Arbeitlose, ALG-Empfänger, Wehr- und Zivildienstleistende, Auszubildende) angehört, der muss - möchte er die Förderungen erhalten - mit einer direkt förderfähigen Person verheiratet sein. Ist das der Fall, wird er indirekt förderfähig und kann auch Zulagen erhalten.

Neben der Zulage ist es vor allem der Steuervorteil, der viele Menschen reizt. Besonders Besserverdiener profitieren enorm, wenn das Finanzamt am Ende eines Jahres prüft, ob eine mögliche Absetzbarkeit der Beiträge zu einem höheren Vorteil als die Zulage führen würde. Ist das nämlich der Fall, wird die Differenz in Form einer Steuerrückzahlung erstattet.

 

Vorteile der Riesterrente

Die bedeutendsten Vorteile der Riester-Rente sind:

- Die staatliche Förderung, die wahlweise als Zulagen oder Steuervorteile beansprucht werden und je nach Einkommen bis 50 % ausmachen kann. Steuervorteile sind durch die Einkommensteuererklärung geltend zu machen - als Sonderausgabe innerhalb des Höchstbeitrags. Falls die Prüfung durch das Finanzamt ergibt, dass die mögliche Steuerersparnis die bereits beanspruchten Zulagen übertreffen kann, wird diese erstattet. Zulagen sind generell für die Familien vorteilhafter, während die Sonderausgabeabzüge eher für Besserverdienende zweckmäßiger sind.

- Ab 2008 gilt die letzte und höchste der vier Stufen zur verbesserten Förderung. Junge Menschen unter 21 bekommen einen Bonus von 100 €, Eltern, dessen Kinder 2008 geboren wurden, bekommen Kinderzulagen von 300 €. Investieren sie 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (Maximum 2100 €), bringt dies die maximale Förderung.

- Ferner wird bei der Riester-Rente eine Garantie gegeben, dass mindestens das eingezahlte Geld ausgezahlt wird.

- Bei Arbeitslosigkeit oder beim Bezug von ALG ist das bereits eingesparte Geld nicht von Anrechnung als Barvermögen gefährdet.

- Der Versicherungsnehmer darf frei sowohl den Tarif seines Versicherers als auch den Anbieter wechseln. Ein Wechsel kann auch dann lohnen,wenn er gewisse Kosten verursacht, falls der neue Tarif bzw. Anbieter leistungsfähiger ist. Es können Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, wie Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung.Erwerbsfähigkeitsversicherung.

- Die Versicherer offerieren außerdem zahlreiche Varianten zur Absicherung der Familien bzw. Hinterbliebenen im Fall des Todes des Versicherten. Erwähnt seien die Varianten des vertraglich garantierten Gesamtbetrags.

-Auf Wunsch ist beim Rentenbeginn eine Einmahlzahlung möglich: für vor 2005 abgeschlossen Verträge von 20 % des Gesamtkapitals, für die nach 2005 abgeschlossen Verträgen sogar 30 % Gesamtkapitals.

Zusätzliche Steuervorteile

Aber auch bei Besserverdienenden hat sich die Riester - Rente als interessantes Sparvehikel etabliert.Zum einen können sie durch den zusätzlichen Steuervorteil, der sich aus dem Sonderausgabenabzug der Sparbeiträge ergibt,mit ihrem höheren Vermögen punkten. Bei einem Jahreseinkommen von beispielsweise 110.000 Euro beträgt die staatliche Förderung für ein kinderloses Ehepaar,gemessen an den Eigenbeiträgen.immerhin etwa 44 Prozent.Allerdings geben etliche von ihnen keinen Zulagenantrag ab,wiel sie meinen,dass die Steuererstattung höher ausfällt als die Zulage.Das stimmtaber nur zum Teil. Die Zulagen werden nämlich bei der Steuerveranlagung angerechnet.Daher müssen auch Gutbetuchte einen Zulagenantrag ausfüllen,denn bei der Günstigerprüfung durch den Fiskus werden die Zulagen, ob sie nun tatsächlich geflossen sind oder nicht ,in jedem Fall abgezogen.Zum anderen lassen sich Riester-Veträge ,,überzahlen''. ,,Auf den ersten Blick macht es keinen Sinn,mehr als den geförderten Maximalbetrag von 2.100 Euro einzuzahlen. Aber das hat bei Fonds- Riester- Verträgen durchhaus seine Vorteile'',erklärt Erling.Erstens handelt es sich dabei um eine Investmentanlage mit Beitragsgarantie, was viele Anleger gerade in den gegenwärtigen turbulenten Börsenzeiten zu schätzen wissen. Zweitens lässt sich damit der Abgeltungssteuer ein Schnippchen schlagen. Ungefördererte Riester - Anlagen werden steuerlich wie eine Lebensversicherung behandelt,wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre gehalten wurde udn nicht vor Vollendungs des 60.Lebensjahres ( bei Neuverträgen ab 2012:62.Lebensjahr) ausgezahlt wird.Dadurch muss lediglich die Hälfte der Differenz zwischen eingezahlten Beiträgen und ausgezahltem Endkapital versteuert werden.Das lohnt sich in veieln Fällen.