Highlights neuer Rechtsschutz-Tarif
• neue Rechtsdienstleistungen:
Vertrags- Check
Telefonische Rechtsberatung
Web- Check
Für alle Rechtsdienstleistungen gilt:
- auf die Wartezeit von 3 Monaten wird verzichtet
- das Schadenfreiheitsmodell (SB-Verzicht) wird nicht belastet
- einmalige Inanspruchnahme während der Vertragsdauer. Bei
Vertragsveränderung aktuelle ARB kann die Leistung erneut abgerufen werden.
- Maximale Kostenübernahme i.H.v. 500 EUR je Leistungsfall
- Keine Schadenkündigung durch VR möglich
Rechtsschutz Mediationsverfahren:
- Mediation ist ein Verfahren der außergerichtlichen
Konfliktlösung und wird mit Erfolg in allen Lebensbereichen eingesetzt
Wesentliche Eckpunkte sind:
Freiwilligkeit, Konsensorientierung,
Vertraulichkeit und außergerichtlich.
- Eine Vermittlung in Streitfällen durch
allparteiliche Dritte, die von allen Konfliktparteien
als Vermittler akzeptiert werden.
- Kostenschutz im Rahmen der Rechtsschutzversicherung
um ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden
Mediations-Rechtsschutz besteht im Rahmen folgender (aller relevanten) Leistungsarten:
Schadenersatz-RS Arbeits-RS Immobilien-RS |
RS im Vertrags- und Sachenrecht Familien- und Erbrecht |
Disziplinar- und Standes- RS Opfer-RS |
• Der Mediations-Rechtsschutz ist Bestandteil aller Rechtsschutzprodukte und ergänzt den
klassischen Rechtsschutz
• Im Familien- und Erbrecht kann Mediations-RS alternativ zum Beratungs-RS in Anspruch
genommen werden.
• Die jeweilige Leistungsart muss im Vertrag des VN versichert sein und darf nicht
ausschließlich gerichtlichen Rechtsschutz umfassen.
Rechtschutz für Photovoltaikanlagen
Privater Bereich: Es besteht Versicherungsschutz für den Betrieb einer Photovoltaikanlage auf dem selbst bewohnten Ein-/Zweifamilienhaus in Produkten die den privaten Bereich abdecken.
Grundsätzlich gilt:
• Vorraussetzung ist ein bestehender Immobilien-RS für das Objekt, auf dem
die Photovoltaikanlagen installiert ist.
• Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich umfassend.
• das Baurisiko ist ausgeschlossen. Außer es handelt sich um Gewährleistungsansprüche,
wenn der Mangel nichts
mit der Errichtung der Anlage zu tun hat (z.B. Produktionsfehler)
• Versichert ist auch das Vertragsverhältnis zwischen VN und Energieversorger
(Einspeisevergütung).
Bedarfgerechter Rechtsschutz auch für formell selbständige Tätigkeit des Kunden
• Fahrzeuge der volljährigen Kinder
Mitversicherte volljährige Kinder sind jetzt auch mit ihren, auf sich selbst zugelassene
Fahrzeugen im Verkehrs-RS und allen Kombi-Produkten mit Verkehrs-RS versichert.
• Wartezeiten
Wartezeit nur noch in 4 Leistungsarten: Arbeits-RS, Wohnungs- und Grundstücks-RS,
RS im Vertrags- und Sachenrecht, sowie im Berufs- Vertrags- RS.
Wegfall der Wartezeit im Verkehrs- RS
z.B. bei einem Verkehrsunfall oder bei Ärger mit der Werkstatt.
• Generelle Leistungserweiterungen in den Standardprodukten:
- Weltweiter, ganzjähriger Versicherungsschutz.
• Möglichkeit der Mitversicherung Spezial-Strafrechtsschutz privat:
- Privatbereich inkl. Familie
- Berufsbereich für Beamte/Angestellte
- ehrenamtliche Tätigkeiten
• Telefonische Rechtsberatung:
- Ohne Anrechnung vereinbarter SB für alle Lebensbereiche
Leistungserweiterungen in den Optimal-Produkten
• Sozial-Rechtsschutz
Der Sozial-RS gilt generell vor deutschen Sozialgerichten, erst ab dem gerichtlichen verfahren. Im privaten Bereich vor deutschen Sozialbehörden im Widerspruchsverfahren.
• Anstellungsvertragsrechtsschutz für Nichtselbstständige
Kostenübernahme aus Anstellungsverträgen bis zu einem Streitwert i.H.v.
50.000 EUR (bei höherem Streitwert: anteilige Kosten-übernahme)
• Produktionsmaschinen für Selbsständige
Erweiterung des Versicherungsschutzes auch für gerichtliche Streitigkeiten im
Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Reparatur von technischen Anlagen,
Produktionsmaschinen oder Werkzeugen mit einem Sublimit i.H.v. 10.000 EUR
je Rechtsschutzfall.